Steuererklärung 2015
Wie jedes Jahr ist die Steuererklärung für das vergangene Jahr auszufüllen und bei der entsprechenden Steuerverwaltung einzureichen.
Im Kanton Zürich ist die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2015 abgelaufen. Genauso im Kanton St. Gallen und im Kanton Schaffhausen. Im Kanton Thurgau läuft die Frist bis zum 30. April. Dies gilt für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige.