Steuererklärung für Kleinandelfingen im Kanton Zürich - Schweiz
1. Kontaktieren Sie uns
Schicken Sie uns ein Email oder rufen Sie uns unter +41 52 336 11 62 an.
2. Checkliste
Wir senden Ihnen umgehend unsere Checkliste für die Steuererklärung 2020.
3. Unterlagen zusenden
Sie können Ihre Steuererklärung online abgeben, persönlich vorbeibringen oder an uns senden.
4. Fertig
Wir füllen Ihre Steuererklärung fachgerecht aus. Sie müssen dann nur noch unterschreiben.
Mehrwertsteuer
Abklären / Anmeldung der Mehrwertsteuerpflicht
Einlageentsteuerung nach Neuanmeldung oder Optierung
MwSt-Abrechnung nach Fälligkeit
Steuererklärung
Natürliche Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten in Kleinandelfingen sind grundsätzlich in Kleinandelfingen steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen.
Kontaktieren Sie uns
Wer hat im Kalenderjahr 2021 eine Steuererklärung 2020 einzureichen?
Grundsatz
Eine Steuererklärung 2020 haben im Kalenderjahr 2021 alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember 2020
in Kleinandelfingen Wohnsitz hatten oder
in Kleinandelfingen Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besassen.
Zudem haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton auch dann erst im Kalenderjahr 2021 eine Steuererklärung 2020 einzureichen, wenn sie im Laufe des Kalenderjahres 2020 ihre Steuerpflicht in Kleinandelfingen durch Aufgabe einer Liegenschaft oder Betriebsstätte beendet haben.
Bemessungsgrundlagen
Bei den Staats- und GemeindeSteuern und bei der direkten Bundessteuer erfolgt die definitive Einschätzung für die Steuerperiode 2020 nach der Gegenwartsbemessung.
Das steuerbare Einkommen wird nach den tatsächlichen Einkünften in der Steuerperiode berechnet. In der Steuererklärung 2020 sind demnach die tatsächlichen Einkünfte einzutragen, die im Kalenderjahr 2020 erzielt worden sind. Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit, bei Wechsel von selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, ist stets das im Kalenderjahr 2020 tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend.
Steuern Kleinandelfingen 2021
Steuerbare Einkünfte
Erwerbsersatz, Nebenerwerb, Sozialhilfegelder, Kinderzulagen, IV-Nachzahlungen etc.
Abzüge
Berufsauslagen, Prämienabzug, Betreuungskosten, Schuldzinsen etc.
Vorsorge
Pensionskasse, Säule 3a/3b, Kapitalvorbezug, Wohneigentumsförderung etc.
Liegenschaften
Eigenmietwert, Gebäudeunterhalt, Repartitionswert, Baukreditzinsen etc.
Bertschi Finance - Langfristige und tragfähige Steuerplanung
Steuerberatung Privatpersonen
Die schweizerische Steuergesetzgebung ist vielschichtig und komplex. Mit uns als Ihre Steuerberatung in Kleinandelfingen profitieren Sie von einer umfassenden, professionellen Unterstützung.
Sie erhalten Antworten auf alle Ihre Steuerfragen – Antworten, die Sie systematisch weiterbringen. Mit unseren Beratungskonzepten legen wir die Basis für eine langfristige tragfähige Steuerstrategie bei geplanten Investitionen oder bei der Vermögensbildung.
Steuerplanungen
Steueroptimierungen
Steuererklärungen
GrundstückgewinnSteuern
SchenkungsSteuern
Steuereinschätzungen
Steuerrechnungen
Steuerausscheidungen
Vertretungen
Einsprachen
Rekurse
Verhandlungen
Doppelbesteuerungen
Interkantonale Steuerplanungen
Wohnsitzverlegungen
QuellenSteuern
Steuerberatung Unternehmen
Steuern beeinflussen die unternehmerischen Handlungen. Darum ist die richtige steuerliche Beratung für den Erfolg eines Unternehmens entscheidend. Das Unternehmen verändert sich genauso schnell wie die gesetzlichen Grundlagen.
Das verlangt eine strategische Steuerberatung, deren Know-how jederzeit auf dem neusten Stand ist und die den Veränderungen immer einen Schritt voraus ist. Denn nur so kommen Sie und Ihr Unternehmen langfristig weiter.
Steuerberatungen
Interkantonale Steuerfragen
Internationale Steuerfragen
Steueroptimierungen
Steuerplanungen
Steueroptimierungen
Planungen bei Holdingstrukturen
Steuererklärungen
Steuerausscheidungen
Dividendenabrechnungen
Verrechnungssteuer
Steuerveranlagungen
Steuerrechnungen
Einsprachen und Steuerrekurse
Mehrwertsteuerpflicht
Mehrwertsteuerrevisionen
Schweizer Steuerrecht Kleinandelfingen - Zehn Tipps, wo man Steuern sparen kann
Häufig gesucht:
Steuern Kleinandelfingen, Steuern Kanton Zürich, Steuern Online
Die Kosten für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort können Sie abziehen – seit dem Steuerjahr 2016 jedoch nur noch in reduziertem Umfang. In der Regel erkennen die Steuerbeamten die Kosten für ein ÖV-Abo, ein Velo oder ein Töffli an – Autokosten dürfen nur in Ausnahmefällen abgezogen werden: Entweder wenn Wohn- und Arbeitsort zu weit von der nächsten öffentlichen Haltestelle entfernt sind (ca. ein Kilometer), oder wenn mit dem Auto eine grosse Zeitersparnis erzielt wird (ca. eine Stunde). Zudem dürfen Personen, die für den öffentlichen Verkehr zu gebrechlich sind, Autokosten abziehen.
Sofern man in der Arbeitspause nicht nach Hause gehen kann, können Arbeitnehmer eine Pauschale geltend machen. Diese Pauschale wird mit einem Satz berechnet, je nach dem ob der Arbeitgeber Vergünstigungen anbietet oder nicht. Der Maximalbetrag ist vorgegeben.
Krankenkassenprämien, wie auch Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings gibt es Höchstgrenzen. Je nach Zivilstand, der Leistung in die 2. oder 3. Säule und der Anzahl der Kinder variiert die Höhe des Abzuges.
Zuwendungen an Organisationen und Institutionen, die öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, können als Steuerabzug angegeben werden.
In die Säule 3a eingezahlte Gelder mindern ebenfalls die Steuerlast. Für die Steuerperiode des Jahres 2020 beträgt der maximale Abzug für Erwerbstätige mit 2. Säule 6’826 Franken. Ebenfalls abzugsfähig ist der Einkauf in die 2. Säule. Für Erwerbstätige ohne 2. Säule maximal 20% des Erwerbseinkommens, höchstens 34’128 Franken.
Wenn die aus eigener Tasche bezahlten Gesundheitskosten einen bestimmten Anteil am Einkommen übersteigen, können diese abgezogen werden. Dazu zählen unter anderem Behandlungskosten beim Zahnarzt. Der abzugsfähige Betrag muss eine %-Schwelle vom Nettoeinkommen überschreiten, damit der Abzug zugelassen wird. Abzüge gibt es auch für Mehrkosten, die in Folge einer Behinderung entstehen.
Steuersenkend wirken auch Zinsen von Hypotheken und Privatkrediten, nicht aber Leasingkosten und Rückzahlungen (Amortisationen).
Drücken lässt sich die Steuerlast auch durch die Kosten für die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter oder Krippen. Eltern können die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag abziehen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser 10’100 Franken im Jahr pro Kind.
Für Kinder und unterstützte Personen können Steuerzahler einen Sozialabzug deklarieren. Bei der direkten Bundessteuer sind dies maximal 6‘500 Franken pro Kind – je nach Familienkonstellation und Sorgerecht muss dieser Abzug angepasst werden. Gleiches Vorgehen zur Beurteilung gilt für die Staatssteuer.
Alimente und Unterhaltsbeiträge an Ex-Partner und Kinder werden als Steuerabzüge anerkannt. Für Kinder bestimmte Unterhaltsbeiträge (Alimente) können bis und mit dem Monat abgezogen werden, in dem das Kind volljährig wird. Erhaltene Alimente und Unterhaltsbeiträge sind als Einkommen zu verSteuern.
Benötigte Unterlagen für die Steuererklärung
Original Steuererklärungsformulare
Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung und der letzten Steuererklärung
Vorname und Geburtsdaten Ihrer Kinder sowie Angaben zur Ausbildung
Lohnausweis sämtlicher Arbeitgeber von Ihnen und von Ihrem Ehegatten
Bescheinigung über Pensionen, Renten, AHV- IV- und SUVA-Renten
Taggeldabrechnungen von Krankenkassen und Unfallversicherungen
Bescheinigung über Ausrichtungen von Taggeldern aus Arbeitslosenversicherung
Aufstellung über bezahlte oder erhaltene Unterhaltsbeiträge an Ehegatten und Kinder
Zins- und Saldoausweise sämtlicher Bank- und Postchekkonto
Aufstellung und/oder Depotverzeichnis sämtlicher Wertschriften
Belege über Schulden und deren Zinsen (Hypothek / Darlehen sowie allfällige Verzugszinsen aus der letzten Steuerrechnung oder andere Verzugszinsen)
Bescheinigung über Beiträge an die Säule 3a
Unterlagen über Krankheits- und Zahnarztkosten
Aufstellung über allfällig geleistete Alimenten sowie Name, Adresse und Geburtsdatum der Empfängerin / des Empfängers
Bescheinigungen über gemeinnützige Zuwendungen
Bescheinigung über Betreuungskosten für die Kinder
Angaben zur Berufsauslagen: Arbeitsweg mit Auto oder Zug, spezielle Ausbildungskosten etc. pro Arbeitgeber
Aktuelle Steuerschätzung der Liegenschaft
Rechnungen für Unterhalt und Renovationen der Liegenschaft
Evt. Mietzinseinnahmen von Dritten
Belege über die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben im Jahr bzw. Stand Ende Jahr (Aufstellungen, Quittungen, Abrechnungen, Verträge usw.)
Fahrzeuge (Kaufdatum, Kaufpreis und Marke)