Steuererklärung 2016 ausfüllen lassen - Bertschi Finance Winterthur
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Steuererklärung 2016 ausfüllen lassen

Wie jedes Jahr ist die Steuererklärung für das vergangene Jahr auszufüllen und bei der entsprechenden Steuerverwaltung einzureichen. Steuererklärung 2016 ausfüllen lassen – Bertschi Finance unterstützt Sie dabei.

Im Kanton Zürich läuft die Frist für die Einreichung der Steuererklärung am 31. März 2017 ab. Genauso im Kanton St. Gallen und im Kanton Schaffhausen. Im Kanton Thurgau läuft die Frist bis zum 30. April 2017. Dies gilt für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige.

Haben Sie noch keine Fristerstreckung veranlasst? Wichtig ist, dass die Fristerstreckung vor dem Ablauf der normalen Einreichefrist eingereicht wird. Ansonsten gilt die Frist als abgelaufen und die Steuererklärung ist einzureichen.

Von Jahr zu Jahr verändert sich das Ausfüllen der Steuererklärung. Positionen kommen hinzu, werden gestrichen oder tauchen an einem anderen Ort auf. Die grösste Veränderung ist in dieser Steuererklärung sicher die Umsetzung von FABI, mit der Reduktion des Arbeitswegsabzug. Verändert hat sich auch die Terminologie von Aus- und Weiterbildung und somit dessen zum Abzug zugelassener Betrag.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Firsterstreckung, oder beim Ausfüllen der Steuererklärung? Melden Sie sich bei uns, gerne erledigen wir für Sie die Fristerstreckung und die Steuererklärung 2016.

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