Treuhand und Finanzdienstleistungen Schweiz – Steuern, Buchhaltung, Firmenkauf, Steuererklärung

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Steuern Münchwilen / Steuererklärung

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Steuererklärung für Münchwilen im Kanton Thurgau - Schweiz

1. Kontaktieren Sie uns

Schicken Sie uns ein Email oder rufen Sie uns unter +41 52 336 11 62 an.

2. Checkliste

Wir senden Ihnen umgehend unsere Checkliste für die Steuererklärung 2020.

3. Unterlagen zusenden

Sie können Ihre Steuererklärung online abgeben, persönlich vorbeibringen oder an uns senden.

4. Fertig

 Wir füllen Ihre Steuererklärung fachgerecht aus. Sie müssen dann nur noch unterschreiben.

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Mehrwertsteuer

  • Abklären / Anmeldung der Mehrwertsteuerpflicht
  • Einlageentsteuerung nach Neuanmeldung oder Optierung
  • MwSt-Abrechnung nach Fälligkeit
Steuererklärung ausfüllen lassen

Steuererklärung

Natürliche Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten in Münchwilen sind grundsätzlich in Münchwilen steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen.

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Wer hat im Kalenderjahr 2021 eine Steuererklärung 2020 einzureichen?

Grundsatz

Eine Steuererklärung 2020 haben im Kalenderjahr 2021 alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember 2020

  • in Münchwilen Wohnsitz hatten oder
  • in Münchwilen Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besassen.

Zudem haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton auch dann erst im Kalenderjahr 2021 eine Steuererklärung 2020 einzureichen, wenn sie im Laufe des Kalenderjahres 2020 ihre Steuerpflicht in Münchwilen durch Aufgabe einer Liegenschaft oder Betriebsstätte beendet haben.

Bemessungsgrundlagen

Bei den Staats- und GemeindeSteuern und bei der direkten Bundessteuer erfolgt die definitive Einschätzung für die Steuerperiode 2020 nach der Gegenwartsbemessung.

Das steuerbare Einkommen wird nach den tatsächlichen Einkünften in der Steuerperiode berechnet. In der Steuererklärung 2020 sind demnach die tatsächlichen Einkünfte einzutragen, die im Kalenderjahr 2020 erzielt worden sind. Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit, bei Wechsel von selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, ist stets das im Kalenderjahr 2020 tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend.

Steuern Münchwilen 2021

Steuerbare Einkünfte

Erwerbsersatz, Nebenerwerb, Sozialhilfegelder, Kinderzulagen, IV-Nachzahlungen etc.

Abzüge

Berufsauslagen, Prämienabzug, Betreuungskosten, Schuldzinsen etc.

Vorsorge

Pensionskasse, Säule 3a/3b, Kapitalvorbezug, Wohneigentumsförderung etc.

Liegenschaften

Eigenmietwert, Gebäudeunterhalt, Repartitionswert, Baukreditzinsen etc.

steuern-schweiz

Bertschi Finance - Langfristige und tragfähige Steuerplanung

Steuerberatung Privatpersonen

Die schweizerische Steuergesetzgebung ist vielschichtig und komplex. Mit uns als Ihre Steuerberatung in Münchwilen profitieren Sie von einer umfassenden, professionellen Unterstützung.

Sie erhalten Antworten auf alle Ihre Steuerfragen – Antworten, die Sie systematisch weiterbringen. Mit unseren Beratungskonzepten legen wir die Basis für eine langfristige tragfähige Steuerstrategie bei geplanten Investitionen oder bei der Vermögensbildung.

  • Steuerplanungen
  • Steueroptimierungen
  • Steuererklärungen
  • GrundstückgewinnSteuern
  • SchenkungsSteuern
  • Steuereinschätzungen
  • Steuerrechnungen
  • Steuerausscheidungen
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  • Einsprachen
  • Rekurse
  • Verhandlungen
  • Doppelbesteuerungen
  • Interkantonale Steuerplanungen
  • Wohnsitzverlegungen
  • QuellenSteuern

Steuerberatung Unternehmen

Steuern beeinflussen die unternehmerischen Handlungen. Darum ist die richtige steuerliche Beratung für den Erfolg eines Unternehmens entscheidend. Das Unternehmen verändert sich genauso schnell wie die gesetzlichen Grundlagen.

Das verlangt eine strategische Steuerberatung, deren Know-how jederzeit auf dem neusten Stand ist und die den Veränderungen immer einen Schritt voraus ist. Denn nur so kommen Sie und Ihr Unternehmen langfristig weiter.

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Schweizer Steuerrecht Münchwilen - Zehn Tipps, wo man Steuern sparen kann

Diese Tipps sind allgemein gehalten, da es kantonale Unterschiede geben kann. Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen:

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Die Kosten für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort können Sie abziehen – seit dem Steuerjahr 2016 jedoch nur noch in reduziertem Umfang. In der Regel erkennen die Steuerbeamten die Kosten für ein ÖV-Abo, ein Velo oder ein Töffli an – Autokosten dürfen nur in Ausnahmefällen abgezogen werden: Entweder wenn Wohn- und Arbeitsort zu weit von der nächsten öffentlichen Haltestelle entfernt sind (ca. ein Kilometer), oder wenn mit dem Auto eine grosse Zeitersparnis erzielt wird (ca. eine Stunde). Zudem dürfen Personen, die für den öffentlichen Verkehr zu gebrechlich sind, Autokosten abziehen.

Sofern man in der Arbeitspause nicht nach Hause gehen kann, können Arbeitnehmer eine Pauschale geltend machen. Diese Pauschale wird mit einem Satz berechnet, je nach dem ob der Arbeitgeber Vergünstigungen anbietet oder nicht. Der Maximalbetrag ist vorgegeben.

Krankenkassenprämien, wie auch Auslagen für die Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings gibt es Höchstgrenzen. Je nach Zivilstand, der Leistung in die 2. oder 3. Säule und der Anzahl der Kinder variiert die Höhe des Abzuges.

Zuwendungen an Organisationen und Institutionen, die öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, können als Steuerabzug angegeben werden.

In die Säule 3a eingezahlte Gelder mindern ebenfalls die Steuerlast. Für die Steuerperiode des Jahres 2020 beträgt der maximale Abzug für Erwerbstätige mit 2. Säule 6’826 Franken. Ebenfalls abzugsfähig ist der Einkauf in die 2. Säule. Für Erwerbstätige ohne 2. Säule maximal 20% des Erwerbseinkommens, höchstens 34’128 Franken.

Wenn die aus eigener Tasche bezahlten Gesundheitskosten einen bestimmten Anteil am Einkommen übersteigen, können diese abgezogen werden. Dazu zählen unter anderem Behandlungskosten beim Zahnarzt. Der abzugsfähige Betrag muss eine %-Schwelle vom Nettoeinkommen überschreiten, damit der Abzug zugelassen wird. Abzüge gibt es auch für Mehrkosten, die in Folge einer Behinderung entstehen.

Steuersenkend wirken auch Zinsen von Hypotheken und Privatkrediten, nicht aber Leasingkosten und Rückzahlungen (Amortisationen).

Drücken lässt sich die Steuerlast auch durch die Kosten für die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter oder Krippen. Eltern können die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag abziehen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser 10’100 Franken im Jahr pro Kind.

Für Kinder und unterstützte Personen können Steuerzahler einen Sozialabzug deklarieren. Bei der direkten Bundessteuer sind dies maximal 6‘500 Franken pro Kind – je nach Familienkonstellation und Sorgerecht muss dieser Abzug angepasst werden. Gleiches Vorgehen zur Beurteilung gilt für die Staatssteuer.

Alimente und Unterhaltsbeiträge an Ex-Partner und Kinder werden als Steuerabzüge anerkannt. Für Kinder bestimmte Unterhaltsbeiträge (Alimente) können bis und mit dem Monat abgezogen werden, in dem das Kind volljährig wird. Erhaltene Alimente und Unterhaltsbeiträge sind als Einkommen zu verSteuern.

Benötigte Unterlagen für die Steuererklärung

  1. Original Steuererklärungsformulare
  2. Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung und der letzten Steuererklärung
  3. Vorname und Geburtsdaten Ihrer Kinder sowie Angaben zur Ausbildung
  1. Lohnausweis sämtlicher Arbeitgeber von Ihnen und von Ihrem Ehegatten
  2. Bescheinigung über Pensionen, Renten, AHV- IV- und SUVA-Renten
  3. Taggeldabrechnungen von Krankenkassen und Unfallversicherungen
  4. Bescheinigung über Ausrichtungen von Taggeldern aus Arbeitslosenversicherung
  5. Aufstellung über bezahlte oder erhaltene Unterhaltsbeiträge an Ehegatten und Kinder
  6. Zins- und Saldoausweise sämtlicher Bank- und Postchekkonto
  7. Aufstellung und/oder Depotverzeichnis sämtlicher Wertschriften
  1. Belege über Schulden und deren Zinsen (Hypothek / Darlehen sowie allfällige Verzugszinsen aus der letzten Steuerrechnung oder andere Verzugszinsen)
  2. Bescheinigung über Beiträge an die Säule 3a
  3. Unterlagen über Krankheits- und Zahnarztkosten
  4. Aufstellung über allfällig geleistete Alimenten sowie Name, Adresse und Geburtsdatum der Empfängerin / des Empfängers
  5. Bescheinigungen über gemeinnützige Zuwendungen
  6. Bescheinigung über Betreuungskosten für die Kinder
  7. Angaben zur Berufsauslagen: Arbeitsweg mit Auto oder Zug, spezielle Ausbildungskosten etc. pro Arbeitgeber
  1. Aktuelle Steuerschätzung der Liegenschaft
  2. Rechnungen für Unterhalt und Renovationen der Liegenschaft
  3. Evt. Mietzinseinnahmen von Dritten
  1. Belege über die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben im Jahr bzw. Stand Ende Jahr (Aufstellungen, Quittungen, Abrechnungen, Verträge usw.)
  1. Fahrzeuge (Kaufdatum, Kaufpreis und Marke)
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