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Steuererklärung 2015

Wie jedes Jahr ist die Steuererklärung für das vergangene Jahr auszufüllen und bei der entsprechenden Steuerverwaltung einzureichen.

Im Kanton Zürich ist die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2015 abgelaufen. Genauso im Kanton St. Gallen und im Kanton Schaffhausen. Im Kanton Thurgau läuft die Frist bis zum 30. April. Dies gilt für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige.

Haben Sie noch keine Fristerstreckung veranlasst? Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung?

Melden Sie sich bei uns, gerne erledigen wir für Sie die Fristerstreckung und die Steuererklärung 2015.

 

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